Rund um das Thema Gas

Was tun bei Gasgeruch?

  • Sofort alle Flammen löschen!
  • Sofort alle Türen und Fenster öffnen!
  • Sofort alle Gashähne schließen!
  • Denken Sie auch an die Haupt-Absperreinrichtung am Hauptanschluß bzw. in Wohnblocks an die Absperrvorrichtung
    vor dem Gaszähler.
  • Sind Räume nicht ohne weiteres zugänglich, ist die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) sofort zu benachrichtigen.

Erdgas ist eine sichere Energie.

Eine nach TRGI verlegt und geprüfte Gasanlage ist sicher. Die TRGI gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen, die in Gebäuden und auf Grundstücken mit Nieder- und Mitteldruck betrieben werden. Durch das DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen ist nachgewiesen, dass das Gerät sicherheitstechnisch einwandfrei funktioniert.

Auf den Betriebszustand kommt es an

Bei der Inbetriebnahme von Niederdruck-Gasleitungen differenziert man zwischen neu verlegten, in Betrieb befindlichen, stillgelegten, außer Betrieb gesetzten und kurzzeitig im Betrieb unterbrochenen Leitungen. Regelmäßige überprüfungen nach ... sind absolut verpflichtet und fallen unter die Betriebs

Prüfung in Betrieb befindlicher Gasleitungen

Gasleitungen in Industriebetrieben bedürfen alle sechs Jahre einer Prüfung hinsichtlich ihres technischen Zustandes. Auf Grundstücken und in Wohnhäusern sind diese Prüfungen gemäß der Niederdruck-Anschlussverordnung, den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungen und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie DVGW- Arbeitsblatt G676 ist die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung spätestens alle zwölf Jahre erforderlich.

Mehr als ein Liter Leck – und kein Handlungsbedarf

Bei Installationen in großen Gebäuden, in denen die Gasleitungen in mehreren abgeschotteten Gebäudebereichen verteilt sind, sind die Gasleitungen auch mit einem Gasverlust von 1 l in Ordnung, da sich die Gasmengen durch die räumliche Trennung nicht verbinden können. Bei einer Leckage ab fünf Litern pro Stunde liegt allerdings keine Gebrauchsfähigkeit mehr vor, eine Reparatur ist dann notwendig.

Information des Nutzers gehört zum Pflichtprogramm

Neben den notwendigen regelmäßigen Prüfungen ist es besonders wichtig dem Kunden aufzuzeigen, was er selbst für den sicheren Betrieb tun kann. In einem detaillierten Abnahmeprotokoll wird das Prüfergebnis dokumentiert, welches dem Betreiber zugänglich gemacht wird, sodass die Durchführung der Prüfung schriftlich durch Unterschriften des Prüfers und des Betreibers bestätigt wird.

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