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Was tun bei Gasgeruch?
Eine nach TRGI verlegt und geprüfte Gasanlage ist sicher. Die TRGI gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen, die in Gebäuden und auf Grundstücken mit Nieder- und Mitteldruck betrieben werden. Durch das DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen ist nachgewiesen, dass das Gerät sicherheitstechnisch einwandfrei funktioniert.
Bei der Inbetriebnahme von Niederdruck-Gasleitungen differenziert man zwischen neu verlegten, in Betrieb befindlichen, stillgelegten, außer Betrieb gesetzten und kurzzeitig im Betrieb unterbrochenen Leitungen. Regelmäßige überprüfungen nach ... sind absolut verpflichtet und fallen unter die Betriebs
Bei Installationen in großen Gebäuden, in denen die Gasleitungen in mehreren abgeschotteten Gebäudebereichen verteilt sind, sind die Gasleitungen auch mit einem Gasverlust von 1 l in Ordnung, da sich die Gasmengen durch die räumliche Trennung nicht verbinden können. Bei einer Leckage ab fünf Litern pro Stunde liegt allerdings keine Gebrauchsfähigkeit mehr vor, eine Reparatur ist dann notwendig.
Neben den notwendigen regelmäßigen Prüfungen ist es besonders wichtig dem Kunden aufzuzeigen, was er selbst für den sicheren Betrieb tun kann. In einem detaillierten Abnahmeprotokoll wird das Prüfergebnis dokumentiert, welches dem Betreiber zugänglich gemacht wird, sodass die Durchführung der Prüfung schriftlich durch Unterschriften des Prüfers und des Betreibers bestätigt wird.
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